In welchen Fällen wird der Gewerbesteuermessbetrag zerlegt?

Der Steuermessbetrag ist nach den §§ 28 bis 34 GewStG zu zerlegen, wenn im Erhebungszeitraum (Kj.) Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten worden sind. In den Fällen des § 16 Abs. 4 Satz 4 GewStG treten an die Stelle mehrerer Gemeinden die Gebietsteile der Gemeinde mit unterschiedlichen Hebesätzen.

Wann Gewerbesteuer Zerlegung?

Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, muss nach § 28 GewStG der Steuermessbetrag anteilig zerlegt werden. Die Zerlegung der Gewerbesteuer erfolgt dabei i.d.R. im Verhältnis der Summe der Arbeitslöhne, die an die in den Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt werden (§ 29 Abs.

Was ist der Zerlegungsmaßstab wenn Betriebsstätten in mehreren Gemeinden sind?

Grundsatz. Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Gewerbesteuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen.

Welche Arbeitslöhne für Gewerbesteuerzerlegung?

Die Arbeitslöhne je Betriebsstätte sind auf 1.000 Euro abzurunden. Bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften sind für die im Betrieb tätigen Unternehmer (Mitunternehmer) insgesamt 25.000 Euro Arbeitslohn anzusetzen. Für die Gewerbesteuerzerlegung ist nur ein Gehalt von 50.000 Euro zu erfassen.

Werden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten?

Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen (§ 28 Gewerbesteuergesetz).

Wie berechnet man den Gewerbesteuermessbetrag?

Die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer lautet: Gewinn minus Freibetrag mal 3,5 Prozent mal Gewerbesteuer-Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können von ihrem Gewinn einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.

Was ist Gewerbesteuer Zerlegung?

Der Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind.

Was bedeutet Zerlegung Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer: Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, der Gewerbesteuermessbetrag, in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen (§ …

Was versteht man unter einer Betriebsstätte?

Betriebsstätten sind Geschäftseinrichtungen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dienen (z.B. Zweigniederlassungen, Warenlager, Sitz der Geschäftsleitung etc.).

Wie wird die Gewerbesteuer aufgeteilt?

Der Gewerbesteuermessbetrag wird nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne aufgeteilt. 75 % des Gewerbesteuermessbetrags entfallen auf Ihr Hauptgeschäft und 25 % auf die Nachbargemeinde. Das Finanzamt ermittelt folglich für beide Gemeinden den anteiligen Gewerbesteuermessbetrag und teilt diesen den Gemeinden mit.

Wie funktioniert die Gewerbesteuerzerlegung?

Wenn Sie die Gewerbesteuer genau berechnen wollen, müssen Sie zunächst den Steuermessbetrag berechnen. Dieser ergibt sich aus dem Gewerbeertrag abzüglich des Freibetrages (in der Regel also 24.500 Euro im Jahr). Das Ergebnis wird mit der Messzahl von 3,5 Prozent multipliziert.

Was ist der Gewerbesteuermessbetrag?

Der Gewerbesteuermessbetrag ist ein Wert, der unter Berücksichtigung verschiedener Punkte ermittelt wird. Ausgangspunkt ist der einkommensteuerliche Gewinn. Hier werden nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes Hinzurechnungen und Kürzungen hinzugerechnet bzw. abgezogen.