Wird der Arbeitgeber über Nebengewerbe informiert?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber vom Nebengewerbe nicht informiert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Beamte, Soldaten und Richter müssen stets den Vorgesetzten informieren und um entsprechende Erlaubnis bitten. Ansonsten muss man den Arbeitgeber informieren, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Kann mir mein Arbeitgeber ein Nebengewerbe verbieten?
Der Arbeitgeber kann deshalb nicht grundsätzlich ein Nebengewerbe verbieten oder prinzipiell die Zustimmung verweigern. Nur wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden, ist ein Verbot seitens des Arbeitgebers möglich. Das betrifft insbesondere das Wettbewerbsverbot und die Überschreitung der Arbeitszeit.
Was muss ich beachten wenn ich ein Nebengewerbe anmelde?
Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, fordert dort einen Gewerbeschein an. Das Gewerbeamt befindet sich im Regelfall in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dann ist auch zu prüfen, ob man eine Genehmigung für das Gewerbe braucht. Wer sich nicht sicher ist, erkundigt sich bei der zuständigen IHK oder HWK.
Kann ich als Arbeitnehmer ein Kleingewerbe anmelden?
Wer einen festen Job als Angestellter hat und dennoch davon träumt sich selbstständig zu machen, kann also ein Kleingewerbe anmelden. Solange das Kleingewerbe keine negativen Einschränkungen auf den Hauptjob hat und die Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz steht, sollte es auch keine Probleme geben.
Wann muss ich eine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anmelden?
Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.
Wie hoch sind die Kosten von einem Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe anmelden: Kosten So können Anmeldegebühren zwischen 15 Euro und 60 Euro anfallen. Abhängig von der Art des Gewerbes entstehen neben den Anmeldegebühren weitere Kosten. In einigen Fällen werden zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen benötigt.
Wann muss ich ein Nebengewerbe anmelden?
Der Gesetzestext sagt, dass das Gewerbe angemeldet werden muss, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. In der Praxis empfiehlt es sich, schon vor dem eigentlichen Start den Gewerbeschein zu erwirken, sodass Rechts- und Handlungssicherheit für den Selbstständigen und seine Kunden besteht.
Ist ein Kleingewerbe eine Nebentätigkeit?
Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, ist es immer notwendig, ein Gewerbe anzumelden. In dem Fall muss kein Gewerbe angemeldet werden. Gleichzeitig gilt sie dann auch nicht als Nebengewerbe, sondern als Nebentätigkeit. Eine Anmeldung eines Nebengewerbes erfolgt immer über das Gewerbeamt.
Welche Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig?
schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten und bestimmte Gutachtertätigkeiten) sind in § 100 BBG aufgeführt; für diese Nebentätigkeiten besteht aber eine Anzeigepflicht, wenn für sie ein Entgelt oder geldwerter Vorteil geleistet wird § 100, Absatz 2 BBG.
Wie sollte man ein Nebengewerbe anmelden?
Ein Nebengewerbe sollte man schleunigst anmelden. Vor oder gleichzeitig mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit sollte das Amt des Gewerbes aufgesucht werden. Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind Freiberufler, die lediglich beim Finanzamt vorstellig sein müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Kann der Arbeitgeber ein Nebengewerbe verbieten?
Der Arbeitgeber kann deshalb nicht grundsätzlich ein Nebengewerbe verbieten oder prinzipiell die Zustimmung verweigern. Nur wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden, ist ein Verbot seitens des Arbeitgebers möglich. Das betrifft insbesondere das Wettbewerbsverbot und die Überschreitung der Arbeitszeit.
Ist die Gewerbeanmeldung zwischen Haupt- und Nebengewerbe wichtig?
Bei der Gewerbeanmeldung wird zwischen Haupt- und Nebengewerbe unterschieden. Da aber jedes Gewerbe sowohl als Haupt- und auch als Nebengewerbe ausgeübt werden kann, ist die Unterscheidung in der Praxis nicht relevant. Lediglich für den Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen ist die Unterscheidung wichtig.
Wie kann der Arbeitgeber über das Nebengewerbe informiert werden?
Es besteht folglich keine Pflicht den Arbeitgeber über ein rechtmäßiges Nebengewerbe zu informieren. Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Genehmigung vor, so müssen Sie ihn über das Nebengewerbe zwar informieren, eine Verweigerung der Zustimmung ist allerdings nur dann erlaubt, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten